Organisatorisches

Organisatorisches und Behandlungsablauf in unserer Praxis –
was Sie als gesetzlich Versicherte/r wissen sollten

Seit 01. Januar 2021 gilt die neue Heilmittelrichtlinie (HMR) sowohl für ärztliche als auch zahnärztliche Verordnungen, deren Regeln für Ärzte, Therapeuten und Patienten verbindlich sind. Änderungen zur vorherigen Richtlinie sind in diesem Text GRÜN markiert.

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK, Barmer, DAK, Heimat, IKK, Techniker oder einer BKK) gelten einige Besonderheiten, die oft nicht allgemein bekannt sind. Dieses Merkblatt soll Ihnen und uns helfen, den Behandlungsablauf zweckmäßig und wirtschaftlich zu organisieren. Wir bitten Sie deshalb, das Merkblatt aufmerksam durchzulesen und zu beachten.

1. Vor der Behandlung / bei Ihnen

a) Sie brauchen eine gültige Heilmittelverordnung (Rezept), die Ihr Arzt ausgestellt, unterschrieben und abgestempelt hat.
b) Wenn Sie ein Rezept vom Arzt bekommen, rufen Sie bitte unverzüglich wegen einer Terminvereinbarung an. Ein neues Rezept ist nur 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum gültig; bis dahin muss die erste Behandlung durchgeführt worden sein. Eine Verlängerung ist nicht mehr möglich. Bei einem dringlichen Behandlungsbedarf kann es sein, dass der Arzt diese Frist auf 14 Tage verkürzt und dies auf der Verordnung gekennzeichnet hat.
c) Nennen Sie am Telefon bitte Ihren Vor- und Nachnamen und Ihre Telefonnummer, damit wir Sie ggf. zurückrufen können.
d) Geben Sie bitte das Datum des Rezepts, die Art des Heilmittels (z.B. Krankengymnastik, Manuelle Lymphdrainage, Massage usw.) , die verordnete Menge (Gesamtanzahl Behandlungen) und die Behandlungsfrequenz (Anzahl pro Woche) an; wir brauchen diese Angaben um die Termine einzuplanen.
e) Bitte rufen Sie an unter 0521 / 170 290 oder kommen Sie in der Praxis vorbei; aus organisatorischen und Datenschutzgründen können wir keine Terminvereinbarungen per E-Mail, Facebook oder WhatsApp durchführen.
f) Wir bemühen uns, Ihre Terminwünsche zu berücksichtigen, bitten aber auch um Ihre Flexibilität.
g) Sie werden durch eine/n von uns bestimmte/n Therapeut/in behandelt, deren/dessen Qualifikation dem Heilmittel entspricht, das der Arzt Ihnen verordnet hat. Durch Urlaub, Fortbildung oder Krankheit bedingt kann es vorkommen, dass Sie im Laufe eines Rezepts durch verschiedene Mitarbeiter/-innen behandelt werden.
h) Die mit uns vereinbarten Termine sind verbindlich; wir halten den Termin ausschließlich für Sie frei. Absagen können wir nur bis zu einem Werktag vorher annehmen.
i) Falls Sie einen vereinbarten Termin zu kurzfristig oder gar nicht absagen, müssen Sie für den ausgefallenen Termin eine Ausfallgebühr bei uns bezahlen, da wir diesen Termin nicht mit der Krankenkasse abrechnen dürfen.

2. Zum ersten Termin bringen Sie bitte mit:

a) die ärztliche Verordnung (Rezept)
b) die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse
c) ein großes Handtuch (das Sie auch bitte wieder mitnehmen)
d) Ihre ec-/giro-Karte (mit Geheimzahl) für die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung
e) falls Sie von Zuzahlungen befreit sind, Ihren Befreiungsausweis
f) während der Covid19- (Corona-) Pandemie tragen Sie bitte jederzeit eine FFP2/KN95-Maske bei Ihrem Aufenthalt in der Praxis

 

3. Vor der ersten Behandlung in
der Praxis / an der Rezeption

a) Seien Sie bitte pünktlich zum vereinbarten Termin. Haben Sie bitte etwas Geduld, bis wir Sie einlassen.
b) Bitte füllen Sie das Anmeldeformular vollständig aus und unterschreiben Sie es, wir können Sie ansonsten nicht behandeln.
c) Lassen Sie bitte Ihre Versichertenkarte in den PC einlesen
d) Legen Sie das Rezept des Arztes zur Prüfung vor. Falls das Rezept nicht gültig ist, können wir Sie nicht behandeln, da wir dann unsere Arbeit nicht durch die Krankenkasse bezahlt bekommen. Unsere Mitarbeiter sind daher strikt angewiesen, das Rezept VOR Behandlungsbeginn zu überprüfen.
e) In einigen Fällen können wir in Abstimmung mit dem Arzt eine Korrektur fehlerhafter Angaben auf dem Rezept veranlassen, sodass die Behandlung dennoch beginnen kann. Dies ist aber nur für einige ergänzende Angaben möglich und muss in jedem Einzelfall VOR Behandlungsbeginn geprüft werden.
f) Nach Erfassung Ihres Rezepts im PC bezahlen Sie bitte die gesetzliche Zuzahlung, die der Computer angibt. Deren Höhe ist gesetzlich festgelegt und beträgt pro Rezept 10 Euro plus 10% des Bruttowerts (z.B. ca. 25,66 € bei einem Rezept für 6 x Krankengymnastik). Sie muss für jedes einzelne Rezept einmal zu Beginn bezahlt werden.
g) Sollten Sie keine ec-/girocard-Karte dabei haben, erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bequem per Überweisung begleichen können.
h) Wenn die Formalitäten erledigt sind, nennt unser/e Mitarbeiter/-in Ihnen den Behandlungsraum. Die Räume sind farblich unterschiedlich gekennzeichnet.

4. Die Behandlung

a) Bitte schließen Sie die Tür des Behandlungsraums, legen Sie Wertsachen und Kleidung nur dort ab.
b) Unser/e Mitarbeiter/-in ist angewiesen, diejenige Behandlung durchzuführen, die der Arzt verordnet hat. Es ist z.B. nicht möglich, anstelle von verordneter Krankengymnastik eine Massage zu bekommen.
c) Die Behandlungsdauer bei uns liegt im Rahmen der Regelzeiten, die durch den Heilmittelkatalog festgelegt sind. Dies sind z.B.:
– für Allgemeine Krankengymnastik: 20 Minuten
– für Klassische Massagetherapie: 15 Minuten
– für Warmpackungen / Fango: 20 Minuten
– für manuelle Lymphdrainagen: entsprechend der Verordnung des Arztes 30, 45 oder 60 Minuten

5. Nach der Behandlung

a) Kleiden Sie sich bitte im Behandlungsraum wieder an und achten Sie darauf, keine Wertsachen, Kleidungsstücke oder Ihr Handtuch liegen zu lassen.
b) An der Rezeption unterschreiben Sie bitte auf dem Original-Rezept für die soeben erfolgte Behandlung; nur mit Ihrer Unterschrift können wir mit der Krankenkasse abrechnen.
c) Vereinbaren Sie bitte Folgetermine für weitere Behandlungen; unser/e Mitarbeiter/-in druckt Ihnen gerne einen Terminzettel mit den vereinbarten Terminen aus, um Missverständnisse zu vermeiden.
d) Ihr Handtuch können wir aus Gründen des Infektionsschutzes leider nicht für Sie aufbewahren. Vergessene Handtücher können wir maximal 3 Monate lang aufbewahren, da der Platz in der Praxis sehr begrenzt ist.

6. Sonstiges

a) Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig, d.h. mindestens einen Werktag vorher, ab.
b) Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können und kurzfristig oder gar nicht absagen, müssen Sie die vereinbarte Ausfallgebühr gemäß §615 BGB bezahlen. Wir haben feste Kosten auch für den ausgefallenen Termin und dürfen diesen nicht mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
c) Falls fällige Zuzahlungen oder Ausfallgebühren nicht bezahlt werden, behalten wir uns vor, alle weiteren Termine zu streichen und das Rezept einzubehalten. In solchen Fällen teilen wir der Krankenkasse grundsätzlich den Grund für den Behandlungsabbruch mit.

Weiterführende
Informationen / Links zum Thema
:

unser Artikel zur Heilmittelrichtlinie

Gesetzliche Grundlagen:

Zuzahlungspflicht für Heilmittel (SGB V §32)

Höhe der Zuzahlung (SGB V §61)

Vergütungspflicht bei Annahmeverzug (§615 BGB)