Allgem. Krankengymnastik

Allgemeine Krankengymnastik (KG) / Physiotherapie

Seit einer gesetzlichen Neuregelung 1994 hat der dem internationalen Sprachgebrauch angepasste Begriff „Physiotherapie“ die früher übliche Bezeichnung „Krankengymnastik“ abgelöst. Nach wie vor ist aber „allgemeine Krankengymnastik“ im offiziellen Heilmittelkatalog aufgeführt und wird durch den Arzt verordnet.

Dabei geht es um die äußerliche Anwendung von Heilmitteln, ausgerichtet an den Beschwerden und funktionalen oder Aktivitätseinschränkungen des Patienten.
Krankengymnastik kann bei vielen verschiedenen Erkrankungen hilfreich sein; so z.B. bei inneren Erkrankungen, orthopädischen (z.B. Bandscheiben-) Problemen, neurologischen Störungen (z.B. Schlaganfall, Parkinson) oder bei der Behandlung nach Unfällen oder Operationen.

Zur Behandlung werden manuelle Fertigkeiten des Therapeuten genutzt und in einigen Fällen auch physikalische Reize (z.B. Wärme, Kälte, Strahlung) eingesetzt. Generell sind die Erhaltung, Wiederherstellung und Förderung der Gesundheit das Ziel; oft sollen auch Schmerzen gelindert werden.

Neben dem Bewirken natürlicher Körperreaktionen (z.B. Muskelaufbau) zielt die Behandlung meist auch auf ein verbessertes Körperverständnis und die Förderung der Eigenaktivität des Patienten ab, für die ihm geeignete Übungen vermittelt werden.

Angepasst an die Voraussetzungen des Patienten erstellt der Physiotherapeut eigene Behandlungspläne, die die ärztliche Therapie im Rahmen der Verordnung ergänzen. Die Physiotherapie-Ausbildung umfasst in Deutschland mindestens drei (in den Niederlanden vier) Jahre Vollzeitunterricht an einer privaten oder staatlichen Schule und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Wichtiger Hinweis
Alle hier aufgeführten Texte zu Behandlungsmethoden und Konzepten dienen ausschließlich der persönlichen Information. Sie können in keinem Fall ärztlichen Rat ersetzen und werden hier ohne jede Gewähr wiedergegeben.
Insbesondere enthalten diese Texte keinerlei Heilungs-, Gesundungs- oder Wirkungsversprechen; sie haben rein informativen Charakter und erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.